Die o. g. Person führt einen Tandem - Passagier - Fallschirmsprung durch. Ich verpflichte mich darauf hinzuweisen, wenn:
• ich innerhalb der letzten 12 Monaten:
- einen schweren Unfall hatte ( Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung o.ä. );
- wegen einer ernsthaften Erkrankung ( Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck
Organleiden o.ä. ) in ärztlicher Behandlung war oder noch bin
- an seelischen oder physischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinsstörungen o.ä. ) leide
• ich innerhalb der letzten Woche beim Blutspenden war
• ich innerhalb der letzten 48 Stunden beim Tauchen war
• ich innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu mir genommen habe.
• Probleme mit der Schulter (Arm ausgekugelt?) bestehen
• eine Schwangerschaft besteht
Obwohl ein Tandemsprung grundsätzlich eine ungefährliche und beherrschbare Angelegenheit ist, wurde ich dennoch über die eventuellen Unfallgefahren des von mir beabsichtigten Tandem-Fallschirmsprunges informiert. Insbesondere darüber, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf gerade bei der Landung durch ungeschicktes Aufkommen, Auftreten oder Stürze Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko in der Schirmflug- und Landephase kann sich durch windbedingten
Einfluss erhöhen, da er zu einem unruhigen Flugverlauf und dadurch zu einer harten Landung führen kann.
Mir ist bewusst, dass das Extrem-Risiko darin besteht, dass sich der Hauptfallschirm nicht öffnet und der für diesen Fall vorhandene Reservefallschirm ebenfalls versagt. Soweit gesetzlich zulässig, entbinde ich als Passagier/-in den Tandempiloten sowie den Halters betreffenden Tandem-Passagier-Systems von jeglicher Haftung, die über die für den/die Passagier/In pauschal abgeschlossene Passagierhaftpflicht - Versicherung hinausgeht.
Soweit Dritte aus meinem Unfall Ansprüche herleiten, stelle ich den Tandempiloten und den Halter von der Inanspruchnahme (soweit gesetzlich zulässig) insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Tandempiloten bzw. des Halters gedeckt ist.
Die Tandem-Passagier-Sprünge werden nach den Richtlinien des Deutschen FallschirmsportVerbandes (DFV e.V.) durchgeführt und dienen in erster Linie der Förderung des Fallschirmsports in derÖffentlichkeit. Ich bestätige, dass ich den obigen Text ausführlich gelesen habe und mir bei der umfassendenEinweisung alle mit meinem Tandem-Fallschirmsprung in Zusammenhang stehenden Fragen zufriedenstellend
beantwortet wurden.
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